Vom Tabellenentgelt nach TVöD oder TV-L zum Netto, mit Zusatzversorgung.
TVöD, TV-L und Zusatzversorgung
Bitte Daten eingeben…
Angestellte beim Bund und bei den Kommunen werden nach dem TVöD bezahlt, Angestellte der Länder nach dem TV-L (Hessen hat den eigenen TV-H). Ihr Gehalt steht in einer Entgelttabelle: Die Entgeltgruppe von 1 bis 15 richtet sich nach der Tätigkeit, die Stufe von 1 bis 6 nach der Berufserfahrung. Beim TVöD erreichen Sie Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei, Stufe 4 nach sechs, Stufe 5 nach zehn und Stufe 6 nach fünfzehn Jahren. Den Betrag aus der Tabelle tragen Sie oben ein.
Beim TVöD für Bund und Kommunen sind die Tabellenentgelte am 1. April 2025 um 3 % gestiegen, mindestens um 110 €, und am 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %. Achten Sie darauf, die aktuelle Tabelle zu verwenden.
Lohnsteuer und Sozialabgaben werden genauso berechnet wie in der Privatwirtschaft. Dazu kommt eine Besonderheit: die Zusatzversorgung, eine Betriebsrente über die VBL oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse. Der Arbeitgeber zahlt den größten Teil der Umlage, Sie tragen einen Eigenanteil. Wie hoch der ist, hängt von Ihrer Kasse und dem Tarifgebiet ab. Voreingestellt sind 1,81 %. Den genauen Satz finden Sie auf Ihrer Entgeltabrechnung.
Der Eigenanteil wird aus dem versteuerten Entgelt gezahlt, er senkt also die Steuer nicht. Die Umlage des Arbeitgebers ist in bestimmten Grenzen steuerfrei (§ 3 Nr. 56 EStG). Den Teil darüber versteuert der Arbeitgeber meist pauschal (§ 40b EStG), manchmal erscheint aber ein kleiner Betrag als steuerpflichtiger Bezug auf Ihrer Abrechnung.
Bei 4.000 € Tabellenentgelt in Steuerklasse I ohne Kinder fallen 520,83 € Lohnsteuer und 870,00 € Sozialabgaben an. Nach dem Eigenanteil von 1,81 % für die Zusatzversorgung, also 72,40 €, bleiben 2.536,77 € netto.
Mit dem Novembergehalt zahlt der Arbeitgeber eine Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD), deren Prozentsatz von der Entgeltgruppe abhängt. Sie wird als sonstiger Bezug besteuert. In diesem Monat ist der Abzug deshalb höher als sonst, die Jahressteuer insgesamt ändert sich dadurch aber nicht. Den Effekt einer Einmalzahlung sehen Sie im Brutto-Netto-Rechner.
Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und versichern sich meist privat mit Beihilfe. Im Ruhestand bekommen sie eine Pension statt Rente und Zusatzversorgung. Wie viel davon netto bleibt, rechnet der Beamtenpension-Rechner aus. Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst in Teilzeit, nutzen Sie den Teilzeit-Rechner.
Die Abzüge entsprechen denen der Privatwirtschaft, dazu kommt der Eigenanteil zur Zusatzversorgung. Die Tabellenentgelte stehen in den aktuellen TVöD- und TV-L-Tabellen.
| Größe | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Tabellenentgelt | Entgeltgruppe 1 bis 15, Stufe 1 bis 6 | VKA, TVöD-Entgelttabellen |
| Tariferhöhung TVöD | 3 % ab April 2025 (mindestens 110 €), 2,8 % ab Mai 2026 | VKA, TVöD-Entgelttabellen |
| Zusatzversorgung, Eigenanteil | je nach Kasse, VBL West rund 1,81 % | VBL |
| Umlage des Arbeitgebers | steuerfrei bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, darüber pauschal versteuert | § 3 EStG |
| Jahressonderzahlung | je nach Entgeltgruppe 51,8 bis 84,51 % eines Monatsentgelts, im November | VKA, TVöD-Entgelttabellen |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr) | BMAS, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr) | BMAS, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 |
| Rentenversicherung, Arbeitnehmeranteil | 9,3 % | Deutsche Rentenversicherung |
| Arbeitslosenversicherung, Arbeitnehmeranteil | 1,3 % | Bundesagentur für Arbeit |
| Krankenversicherung, Arbeitnehmeranteil | 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 %) | § 241 SGB V |
| Pflegeversicherung, Arbeitnehmeranteil | 1,8 %, Kinderlose 2,4 %, Sachsen 2,3 % | BMAS, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 |
| Grundfreibetrag | 12.348 € im Jahr | § 32a EStG |
Eine Erzieherin in einer städtischen Kita, Entgeltgruppe S 8a Stufe 3, kommt mit Zulagen auf 3.400 € Tabellenentgelt. Sie ist ledig und ohne Kinder, Steuerklasse I, Zusatzbeitrag ihrer Kasse 2,9 %. Abzüge: 379,58 € Lohnsteuer, 316,20 € Rentenversicherung, 297,50 € Krankenversicherung, 81,60 € Pflegeversicherung (mit Kinderlosenzuschlag), 44,20 € Arbeitslosenversicherung und 61,54 € Eigenanteil zur Zusatzversorgung. Netto bleiben 2.219,38 €, 65,3 % des Bruttos.
Im November kommt die Jahressonderzahlung dazu, in S 8a 84,51 % eines Monatsentgelts, also rund 2.870 € brutto. Weil sie als sonstiger Bezug besteuert wird, bleiben davon netto etwa 1.700 €. Über das Jahr verdient sie damit rund 28.500 € netto.
Ein Verwaltungsangestellter in E 11 Stufe 5 hat 5.600 € Tabellenentgelt plus 200 € Zulage, zusammen 5.800 €. Er ist verheiratet in Steuerklasse III, hat ein Kind und eine Krankenkasse mit 1,8 % Zusatzbeitrag. Abzüge: 584,83 € Lohnsteuer, 539,40 € Rentenversicherung, 475,60 € Krankenversicherung, 104,40 € Pflegeversicherung, 75,40 € Arbeitslosenversicherung und 104,98 € Zusatzversorgung. Netto: 3.915,39 €, 67,5 % des Bruttos. Der niedrigere Zusatzbeitrag spart ihm gegenüber 2,9 % rund 32 € im Monat.
Seine Frau in Steuerklasse V zahlt entsprechend mehr Steuer. Für das Paar kann IV/IV mit Faktor sinnvoller sein, wenn beide ähnlich viel verdienen. Ändert sich nichts an der Jahressteuer, nur an der Verteilung.
Der Stufenaufstieg kommt automatisch nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren in der jeweiligen Stufe, zusammen 15 Jahre bis Stufe 6. Bei einer Höhergruppierung wird nicht die bisherige Stufe übernommen, sondern die Stufe der neuen Gruppe, deren Entgelt mindestens dem bisherigen entspricht, mit einem Garantiebetrag. Das führt manchmal dazu, dass eine Beförderung nur wenige Euro mehr bringt. Zulagen gibt es für Schicht- und Wechselschichtarbeit, für Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst und als Fachkräftezulage in Mangelberufen. Leistungsentgelt wird in vielen Kommunen als jährliche Einmalzahlung gezahlt, meist um 1 % der Jahresentgelte.
Für jeden Euro Umlage sammelt die VBL Versorgungspunkte. Als Faustregel ergibt ein volles Berufsleben im öffentlichen Dienst eine Betriebsrente von 300 bis 600 € im Monat, je nach Entgelt. Sie ist voll steuerpflichtig und beitragspflichtig in der Krankenversicherung oberhalb des Freibetrags. Zusammen mit der gesetzlichen Rente, die der Rentenrechner schätzt, ersetzt sie bei Angestellten im öffentlichen Dienst typischerweise 60 bis 70 % des letzten Nettos. Die Steuer auf beide Renten zeigt der Rechner zur Rentenbesteuerung. Wer die letzten Jahre kürzer arbeiten will, findet im TVöD Regelungen zur Altersteilzeit mit 83 % des Nettos.
Die Probezeit im TVöD beträgt sechs Monate, die Kündigungsfrist steigt mit der Beschäftigungsdauer auf bis zu sechs Monate zum Quartalsende. Nach 15 Jahren im Tarifgebiet West und ab 40 ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bei Beschäftigten, die vor 2005 eingestellt wurden, ausgeschlossen. Wer aus der Privatwirtschaft wechselt, sollte vorher klären, welche Berufsjahre bei der Stufenzuordnung anerkannt werden, denn das macht schnell mehrere hundert Euro im Monat aus.
Quellen: TVöD § 16 und § 20; § 3 Nr. 56 und § 40b EStG; Lohnsteuertarif und Beitragssätze 2026. Stand: Oktober 2026.