Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer 2026 aus dem zu versteuernden Einkommen, mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Ihrem Grenzsteuersatz.
Grundtarif und Splittingtarif
Ihr Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen.
Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten verdienten Euro. Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer bezogen auf Ihr gesamtes zu versteuerndes Einkommen und liegt immer darunter.
Der Einkommensteuer-Rechner 2026 wendet den Tarif des § 32a EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Fassung an. Grundlage ist Ihr zu versteuerndes Einkommen, also das, was nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen vom Bruttoeinkommen übrig bleibt. Wer nur seinen Lohn wissen will, ist beim Brutto-Netto-Rechner richtig.
| Zone | Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | bis 12.348 € | 0 % |
| Progressionszone I | 12.349 € bis 17.799 € | 14 % bis 24 % |
| Progressionszone II | 17.800 € bis 69.878 € | 24 % bis 42 % |
| Spitzensteuersatz | 69.879 € bis 277.825 € | 42 % |
| Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % |
Die Prozentangaben sind Grenzsteuersätze. Sie gelten jeweils nur für den Teil des Einkommens, der in die betreffende Zone fällt. Wer 70.000 € zu versteuern hat, zahlt also nicht auf alles 42 %, sondern nur auf den Betrag oberhalb von 69.878 €.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können sich zusammen veranlagen lassen. Dabei wird das gemeinsame Einkommen halbiert, darauf die Steuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Je weiter die beiden Einkommen auseinanderliegen, desto größer ist der Vorteil. Bei 60.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt die Steuer im Grundtarif rund 14.233 €, im Splittingtarif rund 8.434 €.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Jahressteuer erhoben. Bei Zusammenveranlagung gilt der doppelte Betrag. Direkt oberhalb der Freigrenze greift eine Milderungszone, in der der Zuschlag auf 11,9 % des übersteigenden Betrags begrenzt ist. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern.
Hinweis: Dieser Rechner arbeitet mit dem zu versteuernden Einkommen. Freibeträge für Kinder, außergewöhnliche Belastungen oder Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Zum monatlichen Nettolohn führt der Brutto-Netto-Rechner. Wer wissen will, wie viel von der Rente steuerpflichtig ist, nutzt die Rentenbesteuerung. Fahrtkosten zur Arbeit senken das zu versteuernde Einkommen, berechnen lässt sich das mit der Pendlerpauschale.