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Berechnen Sie Ihr Nettogehalt auf Basis der aktuellen steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Regelungen für 2026
Der Grundfreibetrag steigt auf €12.348 (Single) bzw. €24.696 (Verheiratet). Einkommen bis zu diesem Betrag bleibt steuerfrei.
Der Kinderfreibetrag beträgt €9.756 pro Kind (2026). Er senkt das zu versteuernde Einkommen und wird bei Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag angerechnet.
RV: 18,6% | AV: 2,6% | KV: 14,6% + Zusatz | PV: 3,4% (plus 0,6% für Kinderlose)
8% (BW/BY) oder 9% (Rest)
Besondere PV-Regelung
PKV statt GKV
PV-Zuschlag 0,6%
| Ergebnis | Monat | Jahr |
|---|
Weitere Freibeträge wie Fahrtkosten zur Arbeitsstätte können jährlich beim Finanzamt in ELStAM eingetragen werden. Ihr Arbeitgeber kann über Ihre Steueridentifikationsnummer auf diese Daten zugreifen.
Sachleistungen wie Firmenfahrzeuge müssen versteuert werden. Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöht das zu versteuernde Einkommen.
KV/PV: €5.812,50/Monat (€69.750/Jahr)
RV/AV: €8.450/Monat (€101.400/Jahr)
PKV-Grenze: €77.400/Jahr