Mit unserem Brutto Netto Rechner können Sie kostenlos Ihr Nettoeinkommen ermitteln. Wie viel bleibt Netto von meinem Gehalt / Lohn übrig, nach Abzug aller Abgaben und Steuern?
Berücksichtigt alle Steuern und Sozialabgaben nach aktuellem Recht
Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, RV, KV, AV und Pflegeversicherung
Keine Speicherung Ihrer Daten. Alles wird lokal berechnet.
Mit dem Brutto Netto Rechner können Sie kostenlos Ihr Nettoeinkommen ermitteln. Wie viel bleibt Netto von meinem Gehalt / Lohn übrig, nach Abzug aller Abgaben und Steuern?
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Unser Brutto Netto Rechner 2026 berücksichtigt alle relevanten Steuern und Sozialabgaben. Hier erfahren Sie mehr über die einzelnen Abzüge.
Die Lohnsteuer ist die wichtigste Steuer auf das Einkommen. Sie wird nach einem progressiven Tarif berechnet – je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Lohnsteuer. Er wird nur erhoben, wenn die Lohnsteuer einen bestimmten Freibetrag überschreitet.
Wer einer Kirche angehört, zahlt Kirchensteuer. Der Satz beträgt 8% (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9% (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer.
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6% des Bruttoeinkommens, der Arbeitnehmeranteil ist die Hälfte (9,3%).
Die gesetzliche Krankenversicherung kostet 14,6% plus individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Der Arbeitnehmeranteil ist die Hälfte.
Die Pflegeversicherung beträgt 3,6% des Bruttoeinkommens, der Arbeitnehmeranteil 1,8%. Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6%. In Sachsen tragen Arbeitnehmer 0,5 Prozentpunkte mehr.
Welche Steuerklasse passt zu Ihrer Situation?
Alleinstehend, geschieden, verwitwet – der Standard für Singles ohne besondere Voraussetzungen.
Alleinerziehende mit Kindern – mit Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.008 €/Jahr).
Verheiratet, höherer Verdienst – nutzt den doppelten Grundfreibetrag. Kombiniert mit Klasse V für den Partner.
Verheiratet bei ähnlichem Einkommen – beide Partner zahlen gleich viel Lohnsteuer.
Verheiratet, geringerer Verdienst – höhere Lohnsteuerabzüge. Kombiniert mit Klasse III.
Nebenjob oder Zweitarbeitsverhältnis – höchste Steuerbelastung ohne Grundfreibetrag.
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € pro Jahr. Darauf müssen Sie keine Steuern zahlen.
Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 € pro Jahr.
Für das Jahr 2026 gelten folgende wichtige Steuerwerte:
| Steuerwert | Betrag |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 €/Jahr |
| Werbungskostenpauschale | 1.230 €/Jahr |
| Entlastungsbetrag Alleinerziehende | 4.008 €/Jahr |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/AV | 101.400 €/Jahr |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 69.750 €/Jahr |
| Rentenversicherung (AN) | 9,3 % |
| Krankenversicherung (AN) | 7,3 % + Zusatz |
| Pflegeversicherung (AN) | 1,8 % |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | 1,3 % |
Entdecken Sie unsere 15+ Rechner für Steuern, Sozialleistungen, Versicherungen und Finanzen. Alle Berechnungen sind kostenlos und aktuell für 2026.
Berechnen Sie Höhe und Dauer
Zum Rechner →Erwartete gesetzliche Rente
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Zum Rentenrechner →Berechnen Sie Ihr monatliches Kindergeld für 2026. Die aktuellen Sätze betragen 255 € für das erste und zweite Kind, 261 € für das dritte und 287 € für jedes weitere.
Zum Kindergeld Rechner →Der Brutto Netto Rechner ist das wichtigste Werkzeug für Arbeitnehmer in Deutschland, um zu verstehen, wie viel von ihrem hart verdienten Gehalt tatsächlich auf dem Konto landet. Mit unserem kostenlosen Gehaltsrechner 2026 erhalten Sie in Sekundenschnelle eine detaillierte Aufschlüsselung aller Abzüge.
Brutto bezeichnet Ihr Gehalt vor allen Abzügen – also den Betrag, der im Arbeitsvertrag steht. Netto ist der Betrag, der nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
Unbegrenzte Berechnungen ohne versteckte Kosten
Steuersätze für 2026 immer up-to-date
Keine Datenspeicherung, alles lokal berechnet
Damit Sie unsere Ergebnisse nachvollziehen und prüfen können, legen wir offen, mit welchen Werten und auf welcher Rechtsgrundlage dieser Brutto-Netto-Rechner arbeitet. Stand: Steuerjahr 2026.
Die Einkommensteuer wird nach dem Tarif des § 32a EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Fassung berechnet. Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 €. Vor der Anwendung des Tarifs zieht der Rechner den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) sowie die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 EStG ab. Für die Steuerklasse III wird das Splittingverfahren angewandt, für die Klassen V und VI die Sonderregel des § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer und wird erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Jahreslohnsteuer erhoben; in der Milderungszone ist er auf 11,9 % des übersteigenden Betrags begrenzt. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.
Grundlage sind die Werte der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Der Rechner weist jeweils den Arbeitnehmeranteil aus: Rentenversicherung 9,3 % (18,6 % gesamt), Arbeitslosenversicherung 1,3 % (2,6 % gesamt), Krankenversicherung 7,3 % zuzüglich des hälftigen kassenindividuellen Zusatzbeitrags, Pflegeversicherung 1,8 % (3,6 % gesamt).
Individuelle Faktoren können Ihre tatsächliche Abrechnung verändern: Kinderfreibeträge bei Soli und Kirchensteuer, geldwerte Vorteile mit abweichender Besteuerung, betriebliche Altersvorsorge, Mehrfachbeschäftigungen, der Abschlag auf die Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind sowie Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt keine Lohnabrechnung und keine steuerliche Beratung.