Ruhegehalt aus Dienstbezügen und Dienstjahren berechnen, dann Steuer und Krankenversicherung abziehen.
Ruhegehalt, Steuer und PKV
Bitte Daten eingeben…
Grundlage sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5 BeamtVG): das Grundgehalt der Stufe, die Sie zuletzt erreicht haben, der Familienzuschlag der Stufe 1 und ruhegehaltfähige Zulagen. Damit das letzte Amt zählt, müssen Sie es mindestens zwei Jahre innegehabt haben. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erhalten Sie 1,79375 % dieser Bezüge, höchstens 71,75 % nach 40 Jahren (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Die Mindestversorgung beträgt 35 %.
Die Regeln oben gelten für Bundesbeamte. Die Länder haben eigene Versorgungsgesetze, die beim Steigerungssatz und beim Höchstsatz aber fast überall gleich sind.
Gehen Sie auf Antrag vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand, sinkt die Pension um 3,6 % für jedes Jahr, höchstens um 10,8 % (§ 14 Abs. 3 BeamtVG). Bei Dienstunfähigkeit gilt dieselbe Obergrenze. Der Abschlag bleibt lebenslang.
Anders als Rentner zahlen Pensionäre keine Beiträge zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Die Pension ist aber voll steuerpflichtig, als Arbeitslohn aus früherer Tätigkeit (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Ein Teil bleibt als Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Wie hoch er ist, hängt vom Jahr ab, in dem die Pension beginnt, und gilt dann unverändert für immer.
| Beginn der Pension | Versorgungsfreibetrag | Höchstbetrag | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 2024 | 13,6 % | 1.020 € | 306 € |
| 2025 | 13,2 % | 990 € | 297 € |
| 2026 | 12,8 % | 960 € | 288 € |
| 2027 | 12,4 % | 930 € | 279 € |
| 2028 | 12,0 % | 900 € | 270 € |
Statt des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € gibt es für Versorgungsbezüge nur 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag. Von der Pension gehen außerdem die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Beihilfe des Dienstherrn übernimmt für Versorgungsempfänger beim Bund 70 % der Krankheitskosten, die PKV deckt den Rest. Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben absetzen.
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge von 4.500 € und 40 Dienstjahre ergeben 71,75 %, also 3.228,75 € brutto. Bei Beginn 2026, 350 € PKV-Beitrag und ledig fallen rund 5.125 € Einkommensteuer im Jahr an, 427,08 € im Monat. Netto bleiben 2.451,67 €. Verheiratet mit Splittingtarif und ohne weitere Einkünfte des Partners sinkt die Steuer auf 126 € im Monat, netto bleiben 2.752,75 €.
Bei der gesetzlichen Rente ist für Rentenbeginn 2026 ein Anteil von 84 % steuerpflichtig, dafür zahlen Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Unterschiede zeigt der Rechner zur Rentenbesteuerung. Haben Sie vor der Verbeamtung in die Rentenversicherung eingezahlt, bekommen Sie zusätzlich eine kleine Rente. Wie hoch sie ist, schätzt der Rentenrechner. Für Angestellte im öffentlichen Dienst gilt ein anderer Weg, den der Netto-Rechner für den öffentlichen Dienst abbildet.
Die Werte gelten für Bundesbeamte nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Die Länder haben eigene Versorgungsgesetze mit fast gleichen Sätzen.
| Größe | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Steigerungssatz | 1,79375 % je Dienstjahr | § 14 BeamtVG |
| Höchstruhegehaltssatz | 71,75 % nach 40 Jahren | § 14 BeamtVG |
| Mindestversorgung | 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge | § 14 BeamtVG |
| Versorgungsabschlag | 3,6 % je Jahr vor der Altersgrenze, höchstens 10,8 % | § 14 BeamtVG |
| Versorgungsfreibetrag bei Beginn 2026 | 12,8 %, höchstens 960 €, plus Zuschlag 288 € | § 19 EStG |
| Werbungskosten-Pauschbetrag | 102 € im Jahr | § 9a EStG |
| Beihilfesatz im Ruhestand (Bund) | 70 % | BMF-Steuerrechner |
| Steuertarif | § 32a EStG, Splitting für Ehepaare | § 32a EStG |
Eine Grundschullehrerin in A12 hat ruhegehaltfähige Dienstbezüge von 3.800 € und 35 Dienstjahre, als sie 2027 mit 65 statt 67 in den Ruhestand geht. Ihr Ruhegehaltssatz beträgt 35 × 1,79375 % = 62,78 %. Für die zwei Jahre vor der Altersgrenze gilt ein Versorgungsabschlag von 7,2 %. Pension brutto: 3.800 € × 62,78 % × 92,8 % = 2.213,92 €. Bei Beginn 2027 beträgt der Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag 1.209 € im Jahr, ihr zu versteuerndes Einkommen liegt nach Abzug von 400 € PKV-Beitrag im Monat bei 20.420 €. Einkommensteuer: 139,58 € im Monat. Netto bleiben 1.674,33 €.
Die zwei Jahre früher kosten sie dauerhaft rund 172 € brutto im Monat durch den Abschlag und zusätzlich zwei Dienstjahre, also weitere 3,59 Prozentpunkte beim Ruhegehaltssatz. Zusammen sind das gut 300 € im Monat für den Rest ihres Lebens. Mit der Schwerbehinderung oder bei Dienstunfähigkeit fällt der Abschlag geringer aus oder entfällt.
Ein Beamter in A12 mit Zulagen hat 5.200 € ruhegehaltfähige Bezüge und erreicht nach 40 Jahren den Höchstsatz von 71,75 %: 3.731 € Pension brutto. Er ist verheiratet, seine Frau hat keine eigenen Einkünfte, beide sind in Bayern Kirchenmitglieder. Mit Splittingtarif und 450 € PKV-Beitrag fallen nur 219,83 € Einkommensteuer und 19,79 € Kirchensteuer im Monat an. Netto bleiben 3.041,38 €, über 81 % der Bruttopension. Ein vergleichbarer Angestellter mit 5.200 € Gehalt käme auf eine gesetzliche Rente von rund 2.100 € brutto plus Betriebsrente.
Polizeibeamte haben eine besondere Altersgrenze von 62 Jahren und können deshalb abschlagsfrei früher gehen als andere Beamte. Die Polizeizulage ist seit 2024 wieder ruhegehaltfähig, was im Beispiel bereits berücksichtigt ist.
Stirbt ein Pensionär, erhält die Witwe oder der Witwer 55 % der Pension als Witwengeld, bei Ehen vor 2002 60 %. Halbwaisen bekommen 12 %, Vollwaisen 20 %. Liegt die berechnete Pension unter der Mindestversorgung, wird sie angehoben: entweder auf 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder auf 65 % der Endstufe von A4 plus einen Festbetrag, je nachdem, was höher ist. Das betrifft Beamte mit kurzer Dienstzeit, etwa Spätverbeamtete. Wer vor der Verbeamtung lange angestellt war, bekommt die gesetzliche Rente zusätzlich, allerdings wird sie bei der Mindestversorgung angerechnet.
Mit dem Ruhestand steigt der Beihilfesatz beim Bund von 50 auf 70 %, die private Krankenversicherung muss nur noch 30 % abdecken. Der PKV-Beitrag sinkt dadurch, oft um ein Drittel. Wer das beim Versicherer nicht meldet, zahlt zu viel. Die Beiträge für die Basisabsicherung sind als Sonderausgaben voll absetzbar, was der Rechner berücksichtigt. Für die Pflegeversicherung gilt dasselbe. Einen Vergleich mit der Besteuerung gesetzlicher Renten bietet der Rechner zur Rentenbesteuerung, die Rente aus Angestelltenjahren vor der Verbeamtung schätzt der Rentenrechner.
Quellen: §§ 5, 14, 53 BeamtVG; § 9a, § 19 Abs. 2 und § 32a EStG. Stand: Oktober 2026.