Steuer auf die Rente

Rentenbesteuerung 2026

Wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Berechnen Sie Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag und die tatsächliche Steuerlast.

Rentenbesteuerung 2026

Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag

€

Bruttorente vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung.

Bestimmt Ihren Besteuerungsanteil dauerhaft.

€

Betriebsrente, Mieten oder Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags.

Steuer auf die Rente pro Jahr
–
Jahresbruttorente–
Besteuerungsanteil–
Rentenfreibetrag–
Steuerpflichtiger Teil–
Pauschbeträge (102 € + 36 €)–
Zu versteuerndes Einkommen–
Einkommensteuer–
Solidaritätszuschlag–
Bleiben pro Monat–

Wie die Rente 2026 besteuert wird

Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist, hängt allein vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % der Rente versteuern. Die restlichen 16 % bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei.

Der Rentenfreibetrag ist kein Prozentsatz auf Dauer, sondern ein fester Eurobetrag. Er wird im zweiten Rentenjahr einmal ermittelt und bleibt danach unverändert. Jede spätere Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig, der steuerpflichtige Anteil wächst also mit den Jahren.

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn

RentenbeginnBesteuerungsanteilRentenfreibetrag
bis 200550,0 %50,0 %
201060,0 %40,0 %
202080,0 %20,0 %
202382,5 %17,5 %
202483,0 %17,0 %
202583,5 %16,5 %
202684,0 %16,0 %
203086,0 %14,0 %
ab 2058100,0 %0,0 %

Bis 2020 stieg der Anteil um zwei Prozentpunkte pro Jahr. Seit 2023 beträgt der Anstieg nur noch 0,5 Prozentpunkte jährlich, sodass die volle Besteuerung erst 2058 erreicht wird.

Ab welcher Rente wird Steuer fällig?

Vom steuerpflichtigen Teil der Rente werden der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € abgezogen. Was danach übrig bleibt, wird mit dem Grundfreibetrag von 12.348 € verglichen. Bei Rentenbeginn 2026 bleibt eine reine Altersrente bis rund 1.230 € im Monat steuerfrei, sofern keine weiteren Einkünfte hinzukommen.

Was der Rechner nicht abbildet

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sind als Sonderausgaben abziehbar und senken die Steuer spürbar. Ebenso wirken außergewöhnliche Belastungen, Spenden oder ein Behinderten-Pauschbetrag. Betriebsrenten und private Renten werden nach eigenen Regeln besteuert. Tragen Sie solche Beträge näherungsweise unter weiteren Einkünften ein.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihres Finanzamts.

Weitere Rechner

Wie hoch Ihre gesetzliche Rente ausfällt, schätzt der Rentenrechner. Zusätzliche Vorsorge rechnen Sie mit dem Riester-Rechner durch, den Steuertarif selbst mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Prozent der Rente sind 2026 steuerpflichtig?
Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. 16 % bleiben als Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei. Maßgeblich ist immer das Jahr des Rentenbeginns, nicht das laufende Jahr.
Ab welcher Rente muss ich Steuern zahlen?
Bei Rentenbeginn 2026 und ohne weitere Einkünfte bleibt eine Rente bis rund 1.230 € im Monat steuerfrei. Darüber greift der Grundfreibetrag von 12.348 € nicht mehr vollständig und es fällt Einkommensteuer an.
Bleibt der Rentenfreibetrag immer gleich?
Der Prozentsatz wird einmal festgelegt, der daraus errechnete Eurobetrag bleibt danach unverändert. Weil jede Rentenerhöhung voll steuerpflichtig ist, steigt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente im Lauf der Jahre.
Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt, besteht Erklärungspflicht. Viele Rentner profitieren davon, weil Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie weitere Ausgaben die Steuer wieder senken.