Wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Berechnen Sie Besteuerungsanteil, Rentenfreibetrag und die tatsächliche Steuerlast.
Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag
Bruttorente vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung.
Bestimmt Ihren Besteuerungsanteil dauerhaft.
Betriebsrente, Mieten oder Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags.
Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist, hängt allein vom Jahr Ihres Rentenbeginns ab. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % der Rente versteuern. Die restlichen 16 % bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei.
Der Rentenfreibetrag ist kein Prozentsatz auf Dauer, sondern ein fester Eurobetrag. Er wird im zweiten Rentenjahr einmal ermittelt und bleibt danach unverändert. Jede spätere Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig, der steuerpflichtige Anteil wächst also mit den Jahren.
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Rentenfreibetrag |
|---|---|---|
| bis 2005 | 50,0 % | 50,0 % |
| 2010 | 60,0 % | 40,0 % |
| 2020 | 80,0 % | 20,0 % |
| 2023 | 82,5 % | 17,5 % |
| 2024 | 83,0 % | 17,0 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84,0 % | 16,0 % |
| 2030 | 86,0 % | 14,0 % |
| ab 2058 | 100,0 % | 0,0 % |
Bis 2020 stieg der Anteil um zwei Prozentpunkte pro Jahr. Seit 2023 beträgt der Anstieg nur noch 0,5 Prozentpunkte jährlich, sodass die volle Besteuerung erst 2058 erreicht wird.
Vom steuerpflichtigen Teil der Rente werden der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € abgezogen. Was danach übrig bleibt, wird mit dem Grundfreibetrag von 12.348 € verglichen. Bei Rentenbeginn 2026 bleibt eine reine Altersrente bis rund 1.230 € im Monat steuerfrei, sofern keine weiteren Einkünfte hinzukommen.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sind als Sonderausgaben abziehbar und senken die Steuer spürbar. Ebenso wirken außergewöhnliche Belastungen, Spenden oder ein Behinderten-Pauschbetrag. Betriebsrenten und private Renten werden nach eigenen Regeln besteuert. Tragen Sie solche Beträge näherungsweise unter weiteren Einkünften ein.
Hinweis: Diese Berechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihres Finanzamts.
Wie hoch Ihre gesetzliche Rente ausfällt, schätzt der Rentenrechner. Zusätzliche Vorsorge rechnen Sie mit dem Riester-Rechner durch, den Steuertarif selbst mit dem Einkommensteuer-Rechner.