Kostenlos, Stand Oktober 2026

Altersteilzeit-Rechner 2026

Wie viel netto bleibt bei halber Arbeitszeit mit Aufstockung, und was das für Steuer und Rente bedeutet.

Altersteilzeit berechnen

Gehalt, Aufstockung und Rentenbeiträge

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So funktioniert Altersteilzeit

Ab 55 können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie bis zur Rente nur noch halb so viel arbeiten. Das regelt das Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Damit sich das lohnt, legt der Arbeitgeber etwas drauf: Er stockt das halbe Gehalt um mindestens 20 % auf und zahlt zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung. Beides schreibt § 3 Abs. 1 AltTZG als Mindestleistung vor. Viele Tarifverträge sehen mehr vor, etwa eine Aufstockung auf einen festen Anteil des bisherigen Nettos.

Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt waren. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Ob Sie sie bekommen, hängt von Ihrem Arbeitgeber, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ab. Die frühere Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es nur noch für Altersteilzeit, die vor 2010 begonnen hat. Die Steuerfreiheit der Aufstockung gilt aber weiter.

Blockmodell oder Gleichverteilung

Im Gleichverteilungsmodell arbeiten Sie die ganze Zeit mit halber Stundenzahl. Häufiger ist das Blockmodell: Sie arbeiten zuerst voll weiter (Arbeitsphase) und sind danach ganz freigestellt (Freistellungsphase). Bezahlt werden Sie in beiden Phasen gleich, also mit dem halben Gehalt plus Aufstockung. In der Arbeitsphase bauen Sie ein Wertguthaben auf. Das muss der Arbeitgeber gegen Insolvenz absichern (§ 8a AltTZG).

Rechenweg mit Beispiel

Bisher verdienen Sie 4.000 € brutto im Monat in Steuerklasse I. Netto sind das 2.609,17 €. In Altersteilzeit beträgt das Regelarbeitsentgelt die Hälfte, also 2.000 €. Davon bleiben nach Steuern und Sozialabgaben 1.478,25 €. Dazu kommt die Aufstockung von 20 %, also 400 €, ohne Abzüge. Sie bekommen 1.878,25 € ausgezahlt, das sind rund 72 % des bisherigen Nettos für die halbe Arbeitszeit.

PostenVollzeitAltersteilzeit
Brutto4.000,00 €2.000,00 €
Netto aus dem Brutto2.609,17 €1.478,25 €
Aufstockung (20 %)0,00 €400,00 €
Auszahlung2.609,17 €1.878,25 €

Steuer: der Progressionsvorbehalt

Die Aufstockung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG) und beitragsfrei in der Sozialversicherung. Sie erhöht aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Das ist der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Im Lohnsteuerabzug ist er nicht enthalten, er kommt erst mit der Steuererklärung. Weil die Aufstockung mehr als 410 € im Jahr beträgt, sind Sie zur Abgabe verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).

Im Beispiel kommen 4.800 € Aufstockung im Jahr zusammen. Bei Ledigen ohne weitere Einkünfte ergibt das grob 717 € Nachzahlung. Legen Sie diesen Betrag am besten jeden Monat zurück, dann gibt es im Folgejahr keine Überraschung. Der Rechner zeigt die Schätzung für Ihre Eingaben.

Auswirkung auf die Rente

Der Arbeitgeber zahlt Rentenbeiträge auf 90 % des bisherigen Gehalts: auf das halbe Gehalt ohnehin und zusätzlich auf 80 % davon (höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat). Im Beispiel sind das 0,83 Entgeltpunkte im Jahr statt 0,92 in Vollzeit. Der Unterschied ist kleiner, als viele erwarten. Was die Entgeltpunkte in Euro bedeuten, zeigt der Rentenrechner.

Abschläge beachten: Endet die Altersteilzeit vor der Regelaltersgrenze, gehen Sie mit Abschlägen in Rente: 0,3 % für jeden Monat vor der Grenze, dauerhaft. Prüfen Sie den Rentenbeginn, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Wer die Stunden ohne Altersteilzeit reduziert, bekommt weder Aufstockung noch zusätzliche Rentenbeiträge. Was dann netto bleibt, rechnet der Teilzeit-Rechner aus.

Rechengrundlagen 2026

Das Altersteilzeitgesetz legt die Mindestleistungen des Arbeitgebers fest. Der Rechner nimmt die gesetzliche Mindestaufstockung an, Tarifverträge gewähren oft mehr.

GrößeWert 2026Quelle
Mindestalter55 Jahre§ 2 AltTZG
Vorbeschäftigung1.080 Kalendertage versicherungspflichtig in den letzten 5 Jahren§ 2 AltTZG
Aufstockungmindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts, steuer- und beitragsfrei§ 3 AltTZG
Zusätzliche Rentenbeiträgeauf 80 % des Regelarbeitsentgelts, bis zur Beitragsbemessungsgrenze§ 3 AltTZG
Steuerfreiheit der Aufstockung§ 3 Nr. 28 EStG, mit Progressionsvorbehalt§ 32b EStG
Abschlag bei vorzeitiger Rente0,3 % je MonatDeutsche Rentenversicherung
Durchschnittsentgelt51.944 € im JahrBMAS, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026

Zwei Rechenbeispiele mit dem Altersteilzeit-Rechner

Beispiel 1: verheiratet, Steuerklasse III, 3.200 € brutto

Eine Verwaltungsangestellte, 58, verdient 3.200 € brutto in Steuerklasse III und hat ein Kind. Ihr Arbeitgeber bietet die gesetzliche Mindestaufstockung von 20 %. In Altersteilzeit sinkt ihr Brutto auf 1.600 €. Davon gehen nur 301,88 € für Steuer und Sozialabgaben ab, weil die Lohnsteuer in Klasse III bei diesem Betrag fast null ist. Netto bleiben 1.298,12 €, plus 320 € Aufstockung: 1.618,12 € im Monat. Das sind 66 % ihres bisherigen Nettos von 2.458,37 €, bei halber Arbeitszeit. Der Arbeitgeber zahlt Rentenbeiträge auf 1.280 € zusätzlich, also auf 90 % des alten Gehalts.

Für sie lohnt sich ein Blick auf den Tarifvertrag. Im öffentlichen Dienst sehen viele Regelungen eine Aufstockung auf 83 % des bisherigen Nettos vor, und das macht aus 1.618 € schnell über 2.000 €.

Beispiel 2: ledig, 5.500 € brutto, 30 % Aufstockung

Ein Ingenieur, 60, verdient 5.500 € brutto in Steuerklasse I und handelt eine Aufstockung von 30 % aus. Das Teilzeitbrutto von 2.750 € bringt nach 835,29 € Abzügen 1.914,71 € netto. Dazu kommen 825 € Aufstockung, zusammen 2.739,71 € im Monat. Das sind 81 % seines bisherigen Nettos von 3.388,33 €. Die zusätzlichen Rentenbeiträge laufen auf 2.200 € im Monat.

Der Haken steckt in der Steuererklärung: 9.900 € steuerfreie Aufstockung im Jahr heben über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf die 33.000 € Teilzeitbrutto. Der Rechner schätzt dafür eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich. Wer das weiß, legt monatlich etwa 100 € zurück und erlebt im Folgejahr keine Überraschung.

Was Sie vor der Unterschrift klären sollten

Der Altersteilzeitvertrag ist ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag und lässt sich später kaum anpassen. Fünf Punkte gehören deshalb vorher geklärt. Erstens die Höhe der Aufstockung: 20 % ist das gesetzliche Minimum, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen liegen oft darüber. Zweitens die Bemessungsgrundlage: Wird die Aufstockung auf das Teilzeitbrutto oder auf das Nettoentgelt berechnet, und sind Zulagen und Sonderzahlungen enthalten? Drittens das Modell: Im Blockmodell sollten Sie wissen, wie das Wertguthaben gegen Insolvenz gesichert ist. Viertens der Rentenbeginn: Endet die Altersteilzeit vor der Regelaltersgrenze, kostet jeder Monat 0,3 % Abschlag. Fünftens Krankheit und Urlaub: In der Freistellungsphase des Blockmodells entsteht kein neuer Urlaubsanspruch, und längere Krankheit in der Arbeitsphase kann die Vereinbarung durcheinanderbringen.

Auch die private Seite zählt. Wer eine Betriebsrente oder eine Direktversicherung hat, sollte prüfen, ob die Beiträge in Altersteilzeit weiterlaufen. Und wer noch einen Kredit abzahlt, rechnet die Rate gegen die niedrigere Auszahlung. Der Kreditrechner zeigt, welche Rate zum neuen Einkommen passt.

Altersteilzeit oder einfach weniger arbeiten?

Wer nur die Stunden reduziert, ohne Altersteilzeitvertrag, bekommt kein Aufstockungsgeld und keine zusätzlichen Rentenbeiträge. Bei 4.000 € Vollzeitbrutto und halber Stelle bleiben rund 1.478 € netto, in Altersteilzeit mit 20 % Aufstockung dagegen 1.878 €. Der Unterschied von 400 € im Monat kommt allein vom Arbeitgeber. Der Nachteil: Altersteilzeit ist bindend bis zur Rente, Teilzeit lässt sich später wieder aufstocken. Wer unsicher ist, ob die Gesundheit oder die Finanzen eine Rückkehr in Vollzeit verlangen könnten, fährt mit normaler Teilzeit flexibler. Was dann netto übrig bleibt, rechnet der Teilzeit-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel bleibt bei Altersteilzeit mit 3.000 € brutto?
1.507,61 € im Monat bleiben bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I: 1.207,61 € netto aus dem halben Brutto von 1.500 € plus 300 € steuerfreie Aufstockung von 20 %. Das sind 73 % des bisherigen Nettos von 2.056,83 € für die halbe Arbeitszeit. Tarifverträge stocken oft höher auf.
Ab welchem Alter ist Altersteilzeit möglich?
Ab 55 Jahren nach dem Altersteilzeitgesetz, Tarifverträge können ein höheres Alter vorsehen. Die Vereinbarung muss bis zu einem Zeitpunkt laufen, ab dem Sie eine Altersrente beziehen können, meist bis zur Regelaltersgrenze oder bis zur Rente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung sind 1.080 versicherungspflichtige Tage in den letzten fünf Jahren.
Muss mein Arbeitgeber Altersteilzeit gewähren?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Ein Anspruch kann sich aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben, etwa im öffentlichen Dienst oder in der Metallindustrie, oft begrenzt auf einen Prozentsatz der Belegschaft. Sonst ist Altersteilzeit eine freiwillige Vereinbarung zwischen beiden Seiten.
Fallen auf die Aufstockung Steuern an?
Direkt nicht, die Aufstockung ist steuer- und beitragsfrei. Sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das Teilzeitgehalt. Bei 4.800 € Aufstockung im Jahr und Steuerklasse I ergibt das grob 700 € Nachzahlung mit der Steuererklärung, die Sie bei über 410 € Aufstockung abgeben müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Blockmodell und Gleichverteilung?
Im Gleichverteilungsmodell arbeiten Sie die ganze Zeit halbtags. Im Blockmodell arbeiten Sie zuerst voll weiter und sind in der zweiten Hälfte ganz freigestellt, bezahlt werden beide Phasen gleich. Das angesparte Wertguthaben muss der Arbeitgeber gegen Insolvenz absichern und das jährlich nachweisen.
Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?
Der Arbeitgeber zahlt Rentenbeiträge auf 90 % des bisherigen Gehalts: das halbe Gehalt plus 80 % davon zusätzlich. Bei 4.000 € brutto sammeln Sie 0,83 statt 0,92 Entgeltpunkte im Jahr, ein Verlust von rund 4 € Monatsrente je Jahr Altersteilzeit. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag je Monat.
Altersteilzeit oder normale Teilzeit?
Bei 4.000 € brutto bringt die halbe Stelle rund 1.478 € netto, in Altersteilzeit mit 20 % Aufstockung 1.878 €. Die 400 € Unterschied zahlt allein der Arbeitgeber. Dafür ist Altersteilzeit bindend bis zur Rente, normale Teilzeit lässt sich später wieder aufstocken, wenn Gesundheit oder Finanzen das verlangen.

Quellen: Altersteilzeitgesetz §§ 2, 3, 8a; § 3 Nr. 28, § 32b und § 46 EStG; Lohnsteuertarif 2026. Stand: Oktober 2026.

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