Entfernungspauschale

Pendlerpauschale 2026

Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale für 2026 mit dem neuen Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer und sehen Sie, was davon steuerlich wirkt.

Pendlerpauschale 2026

38 Cent ab dem ersten Kilometer

km

Nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg.

Tage

Üblich sind 220 bis 230 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.

Tage

6 € pro Tag, höchstens 1.260 €. An diesen Tagen gibt es keine Pendlerpauschale.

€

Zahlt Ihr Arbeitgeber das Ticket steuerfrei, mindert das die Pauschale in gleicher Höhe.

30 %

Für die geschätzte Steuerersparnis. Bei mittleren Einkommen liegt er meist zwischen 25 % und 35 %.

Entfernungspauschale pro Jahr
–
Entfernung einfach–
Arbeitstage–
Satz je Kilometer0,38 €
Werbungskosten gesamt–
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230,00 €
Wirkt sich steuerlich aus–
Geschätzte Steuerersparnis–

Was sich 2026 bei der Pendlerpauschale ändert

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung ist damit abgeschafft. Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Vor allem Kurzstreckenpendler profitieren von der Neuregelung.

ZeitraumErste 20 kmAb km 21
bis 20250,30 €0,38 €
ab 20260,38 €0,38 €

So wird gerechnet

Die Formel ist einfach: einfache Entfernung in Kilometern mal Arbeitstage mal 0,38 €. Entscheidend ist, dass nur die einfache Strecke zählt, nicht Hin- und Rückfahrt. Maßgeblich ist außerdem die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke wird nur anerkannt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen.

Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Ob Sie mit dem Auto fahren, die Bahn nehmen, Rad fahren oder zu Fuß gehen, spielt für den Satz keine Rolle.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro

Hier liegt der Punkt, den viele übersehen. Das Finanzamt zieht automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr ab, auch ohne jeden Nachweis. Ihre Pendlerpauschale wirkt sich steuerlich also erst aus, soweit sie zusammen mit anderen Werbungskosten über diesem Betrag liegt. Bei 220 Arbeitstagen ist das ab rund 15 Kilometer einfacher Entfernung der Fall.

Höchstbetrag ohne eigenen Pkw

Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, mitfährt, Rad fährt oder zu Fuß geht, kann höchstens 4.500 € im Jahr ansetzen. Mit einem eigenen oder vom Arbeitgeber überlassenen Pkw entfällt diese Grenze. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Sie alternativ die tatsächlichen Ticketkosten geltend machen, wenn diese höher sind.

Wichtig: Die Pendlerpauschale senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen, nicht Ihre Steuer. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei 30 % Grenzsteuersatz bringen 1.000 € zusätzliche Werbungskosten rund 300 € zurück.

Beispiele: Was die Pauschale 2026 bringt

Die Tabelle rechnet mit 220 Arbeitstagen, eigenem Pkw und einem Grenzsteuersatz von 30 %. Die Ersparnis entsteht nur aus dem Teil, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt.

EntfernungPauschaleÜber 1.230 €Ersparnis
10 km836,00 €0,00 €0,00 €
15 km1.254,00 €24,00 €7,20 €
20 km1.672,00 €442,00 €132,60 €
30 km2.508,00 €1.278,00 €383,40 €
40 km3.344,00 €2.114,00 €634,20 €
60 km5.016,00 €3.786,00 €1.135,80 €

Bei 10 Kilometern bleibt die Pauschale also wirkungslos, sofern Sie keine weiteren Werbungskosten haben. Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Kontoführungsgebühren zählen mit und können den Pauschbetrag gemeinsam überschreiten.

Homeoffice und Pendeln im selben Jahr

Pro Arbeitstag gilt entweder die Pendlerpauschale oder die Homeoffice-Pauschale. An Tagen zu Hause setzen Sie 6 € an, höchstens 1.260 € im Jahr. Das entspricht 210 Tagen. Beide Pauschalen zählen zu den Werbungskosten, der Pauschbetrag von 1.230 € wird also nur einmal abgezogen.

Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte ohne festen Arbeitsplatz im Betrieb. Das amtliche Lohnsteuer-Handbuch nennt als Beispiel Lehrkräfte, die den Unterricht zu Hause vorbereiten. Sie dürfen am selben Tag beide Pauschalen ansetzen.

Ab etwa 16 Kilometern lohnt der Bürotag mehr. Ein Bürotag bringt 0,38 € je Kilometer, ein Homeoffice-Tag pauschal 6 €. Beides ist bei 15,8 Kilometern gleich viel wert. Wer 30 Kilometer pendelt und 90 von 220 Tagen zu Hause arbeitet, kommt auf 2.022 € Werbungskosten. Im Büro wären es 2.508 €. Bei 30 % Grenzsteuersatz sind das 237,60 € statt 383,40 € Ersparnis.

Jobticket und Deutschlandticket

Zahlt Ihr Arbeitgeber ein Jobticket oder einen Zuschuss zum Deutschlandticket steuerfrei, wird dieser Betrag von Ihrer Entfernungspauschale abgezogen. Das regelt § 3 Nr. 15 EStG. Bei kurzen Wegen kann die Pauschale dadurch auf null sinken. Versteuert Ihr Arbeitgeber das Ticket stattdessen pauschal mit 25 %, entfällt die Anrechnung und Ihre Pauschale bleibt vollständig erhalten. Das Deutschlandticket kostet 2026 monatlich 63 €.

Mobilitätsprämie bei geringem Einkommen

Wer so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, hat von der Pendlerpauschale nichts. Für diesen Fall gibt es die Mobilitätsprämie. Sie beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer, soweit Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt. Sie wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und ausgezahlt. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat sie dauerhaft verlängert.

Weitere Rechner

Wie stark sich zusätzliche Werbungskosten auswirken, hängt vom Tarif ab. Ihren Grenzsteuersatz ermitteln Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner, Ihr monatliches Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer ist entfallen.
Zählt die Hin- und Rückfahrt?
Nein. Angesetzt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei 25 Kilometern Arbeitsweg rechnen Sie also mit 25 Kilometern, nicht mit 50.
Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale überhaupt?
Erst wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen. Bei 220 Arbeitstagen und 38 Cent ist das ab etwa 15 Kilometern einfacher Entfernung der Fall.
Gilt die Pauschale auch ohne Auto?
Ja, sie ist verkehrsmittelunabhängig und gilt auch für Bahn, Bus, Fahrrad oder den Weg zu Fuß. Ohne eigenen Pkw sind allerdings höchstens 4.500 € im Jahr absetzbar.
Kann ich Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale kombinieren?
Im selben Jahr ja, am selben Tag in der Regel nicht. Für Bürotage gilt die Pendlerpauschale, für Tage zu Hause 6 € bis höchstens 1.260 € im Jahr. Nur wer im Betrieb keinen festen Arbeitsplatz hat, darf am selben Tag beides ansetzen.
Wird ein Jobticket vom Arbeitgeber angerechnet?
Ja, wenn der Arbeitgeber es steuerfrei gewährt. Der Betrag wird dann von Ihrer Entfernungspauschale abgezogen. Versteuert der Arbeitgeber das Ticket pauschal mit 25 %, bleibt Ihre Pauschale vollständig erhalten.