Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale für 2026 mit dem neuen Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer und sehen Sie, was davon steuerlich wirkt.
38 Cent ab dem ersten Kilometer
Nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg.
Üblich sind 220 bis 230 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche.
6 € pro Tag, höchstens 1.260 €. An diesen Tagen gibt es keine Pendlerpauschale.
Zahlt Ihr Arbeitgeber das Ticket steuerfrei, mindert das die Pauschale in gleicher Höhe.
Für die geschätzte Steuerersparnis. Bei mittleren Einkommen liegt er meist zwischen 25 % und 35 %.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Die frühere Staffelung ist damit abgeschafft. Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Vor allem Kurzstreckenpendler profitieren von der Neuregelung.
| Zeitraum | Erste 20 km | Ab km 21 |
|---|---|---|
| bis 2025 | 0,30 € | 0,38 € |
| ab 2026 | 0,38 € | 0,38 € |
Die Formel ist einfach: einfache Entfernung in Kilometern mal Arbeitstage mal 0,38 €. Entscheidend ist, dass nur die einfache Strecke zählt, nicht Hin- und Rückfahrt. Maßgeblich ist außerdem die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke wird nur anerkannt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig nutzen.
Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig. Ob Sie mit dem Auto fahren, die Bahn nehmen, Rad fahren oder zu Fuß gehen, spielt für den Satz keine Rolle.
Hier liegt der Punkt, den viele übersehen. Das Finanzamt zieht automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr ab, auch ohne jeden Nachweis. Ihre Pendlerpauschale wirkt sich steuerlich also erst aus, soweit sie zusammen mit anderen Werbungskosten über diesem Betrag liegt. Bei 220 Arbeitstagen ist das ab rund 15 Kilometer einfacher Entfernung der Fall.
Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, mitfährt, Rad fährt oder zu Fuß geht, kann höchstens 4.500 € im Jahr ansetzen. Mit einem eigenen oder vom Arbeitgeber überlassenen Pkw entfällt diese Grenze. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Sie alternativ die tatsächlichen Ticketkosten geltend machen, wenn diese höher sind.
Wichtig: Die Pendlerpauschale senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen, nicht Ihre Steuer. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei 30 % Grenzsteuersatz bringen 1.000 € zusätzliche Werbungskosten rund 300 € zurück.
Die Tabelle rechnet mit 220 Arbeitstagen, eigenem Pkw und einem Grenzsteuersatz von 30 %. Die Ersparnis entsteht nur aus dem Teil, der über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegt.
| Entfernung | Pauschale | Über 1.230 € | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 10 km | 836,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 15 km | 1.254,00 € | 24,00 € | 7,20 € |
| 20 km | 1.672,00 € | 442,00 € | 132,60 € |
| 30 km | 2.508,00 € | 1.278,00 € | 383,40 € |
| 40 km | 3.344,00 € | 2.114,00 € | 634,20 € |
| 60 km | 5.016,00 € | 3.786,00 € | 1.135,80 € |
Bei 10 Kilometern bleibt die Pauschale also wirkungslos, sofern Sie keine weiteren Werbungskosten haben. Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Kontoführungsgebühren zählen mit und können den Pauschbetrag gemeinsam überschreiten.
Pro Arbeitstag gilt entweder die Pendlerpauschale oder die Homeoffice-Pauschale. An Tagen zu Hause setzen Sie 6 € an, höchstens 1.260 € im Jahr. Das entspricht 210 Tagen. Beide Pauschalen zählen zu den Werbungskosten, der Pauschbetrag von 1.230 € wird also nur einmal abgezogen.
Eine Ausnahme gilt für Beschäftigte ohne festen Arbeitsplatz im Betrieb. Das amtliche Lohnsteuer-Handbuch nennt als Beispiel Lehrkräfte, die den Unterricht zu Hause vorbereiten. Sie dürfen am selben Tag beide Pauschalen ansetzen.
Ab etwa 16 Kilometern lohnt der Bürotag mehr. Ein Bürotag bringt 0,38 € je Kilometer, ein Homeoffice-Tag pauschal 6 €. Beides ist bei 15,8 Kilometern gleich viel wert. Wer 30 Kilometer pendelt und 90 von 220 Tagen zu Hause arbeitet, kommt auf 2.022 € Werbungskosten. Im Büro wären es 2.508 €. Bei 30 % Grenzsteuersatz sind das 237,60 € statt 383,40 € Ersparnis.
Zahlt Ihr Arbeitgeber ein Jobticket oder einen Zuschuss zum Deutschlandticket steuerfrei, wird dieser Betrag von Ihrer Entfernungspauschale abgezogen. Das regelt § 3 Nr. 15 EStG. Bei kurzen Wegen kann die Pauschale dadurch auf null sinken. Versteuert Ihr Arbeitgeber das Ticket stattdessen pauschal mit 25 %, entfällt die Anrechnung und Ihre Pauschale bleibt vollständig erhalten. Das Deutschlandticket kostet 2026 monatlich 63 €.
Wer so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, hat von der Pendlerpauschale nichts. Für diesen Fall gibt es die Mobilitätsprämie. Sie beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer, soweit Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt. Sie wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt und ausgezahlt. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat sie dauerhaft verlängert.
Wie stark sich zusätzliche Werbungskosten auswirken, hängt vom Tarif ab. Ihren Grenzsteuersatz ermitteln Sie mit dem Einkommensteuer-Rechner, Ihr monatliches Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner.