Was der Dienstwagen kostet: geldwerter Vorteil nach 1-%-Regel und wie stark er Ihr Netto senkt.
1-%-Regel, Hybrid und Elektro
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Alles, was Sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt bekommen und privat nutzen können, gilt als Arbeitslohn. Auf diesen geldwerten Vorteil zahlen Sie Lohnsteuer und in der Regel auch Sozialabgaben, obwohl kein Geld fließt. Typische Beispiele sind der Dienstwagen, Warengutscheine, verbilligte Mahlzeiten oder eine Wohnung unter Marktmiete.
Einige Vorteile bleiben frei. Sachbezüge bis 50 € im Monat sind steuerfrei, solange die Grenze nicht überschritten wird (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Rabatte auf Waren des eigenen Arbeitgebers sind bis 1.080 € im Jahr frei (§ 8 Abs. 3 EStG). Ein Jobticket ist steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG), und Strom zum Laden eines E-Autos beim Arbeitgeber ebenfalls (§ 3 Nr. 46 EStG).
Für die private Nutzung eines Dienstwagens setzt das Finanzamt jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises an (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 €. Rabatte und der tatsächliche Kaufpreis spielen keine Rolle, auch bei Gebrauchtwagen nicht.
Für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kommen 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer dazu (§ 8 Abs. 2 Satz 3 EStG). Fahren Sie selten ins Büro, kann die Einzelbewertung günstiger sein: 0,002 % je Kilometer und tatsächlichem Fahrtag, höchstens für 180 Tage im Jahr. Die Grenze liegt bei 15 Fahrtagen im Monat.
| Antrieb | Ansatz pro Monat |
|---|---|
| Benziner, Diesel | 1 % des Listenpreises |
| Plug-in-Hybrid (höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite) | 0,5 % |
| Elektroauto bis 100.000 € Listenpreis (Anschaffung ab 1.7.2025) | 0,25 % |
| Elektroauto bis 70.000 € Listenpreis (Anschaffung vor 1.7.2025) | 0,25 % |
| Elektroauto über der jeweiligen Preisgrenze | 0,5 % |
Die Kürzung gilt für beide Teile, also auch für die 0,03 % beim Arbeitsweg.
Ein Verbrenner mit 45.000 € Listenpreis, 20 km zur Arbeit, 4.000 € Bruttogehalt in Steuerklasse I. Der geldwerte Vorteil beträgt 450 € plus 270 € für den Arbeitsweg, zusammen 720 € im Monat. Ihr Netto sinkt dadurch von 2.609,17 € auf 2.270,57 €, also um 338,60 €. Derselbe Wagen als Elektroauto kostet Sie nur 83,40 € netto im Monat, weil lediglich ein Viertel des Listenpreises zählt.
Zahlen Sie dem Arbeitgeber eine monatliche Pauschale für den Wagen, wird sie vom geldwerten Vorteil abgezogen. Dasselbe gilt für Kosten, die Sie selbst tragen, etwa Tankrechnungen, wenn das vertraglich vereinbart ist. Statt der Pauschale können Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Dann zählen nur die tatsächlichen Privatfahrten. Das lohnt sich bei teuren Wagen und wenig privater Nutzung, verlangt aber lückenlose Aufzeichnungen über das ganze Jahr.
Die Werte stammen aus § 6 Abs. 1 Nr. 4 und § 8 Abs. 2 EStG. Der Rechner setzt den geldwerten Vorteil als zusätzliches Brutto an und berechnet das Netto wie der Brutto-Netto-Rechner.
| Größe | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Privatnutzung | 1 % des Bruttolistenpreises im Monat, auf volle 100 € abgerundet | § 6 EStG |
| Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte | 0,03 % je Entfernungskilometer im Monat, oder 0,002 % je Fahrt (höchstens 180 Tage) | § 8 EStG |
| Plug-in-Hybrid | halber Listenpreis (höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrisch) | § 6 EStG |
| Elektroauto | ein Viertel des Listenpreises bis 100.000 € (Anschaffung ab 1.7.2025), sonst 70.000 € | § 6 EStG |
| Sachbezugsfreigrenze | 50 € im Monat | § 8 EStG |
| Laden beim Arbeitgeber | steuerfrei | § 3 EStG |
| Jobrad per Gehaltsumwandlung | 0,25 % des Listenpreises | § 6 EStG |
Ein Außendienstmitarbeiter bekommt einen Verbrenner mit 35.000 € Listenpreis und darf ihn privat nutzen. Er wohnt 10 km vom Büro entfernt und verdient 3.200 € brutto in Steuerklasse I. Der geldwerte Vorteil setzt sich zusammen aus 350 € für die Privatnutzung (1 % von 35.000 €) und 105 € für den Arbeitsweg (0,03 % × 10 km × 35.000 €), zusammen 455 € im Monat. Sein Netto sinkt von 2.169,42 € auf 1.966,62 €, der Wagen kostet ihn also 202,80 € im Monat oder 2.433,60 € im Jahr.
Dafür spart er Anschaffung, Versicherung, Werkstatt und meist auch den Sprit. Ein vergleichbarer Privatwagen kostet bei 15.000 km im Jahr schnell 500 € im Monat. Der Dienstwagen ist für ihn ein gutes Geschäft.
Eine Teamleiterin mit 5.000 € brutto in Steuerklasse IV erhält ein Elektroauto mit 60.000 € Listenpreis. Sie fährt nur an 100 Tagen im Jahr die 30 km ins Büro und zahlt 100 € im Monat zu. Beim E-Auto zählt nur ein Viertel des Listenpreises, 15.000 €. Privatnutzung: 150 €. Arbeitsweg mit Einzelbewertung: 0,002 % × 30 km × 100 Tage × 15.000 € ÷ 12 = 75 €. Minus 100 € Zuzahlung bleiben 125 € geldwerter Vorteil. Ihr Netto sinkt nur um 61,10 € im Monat.
Mit der Pauschalmethode läge der Arbeitsweg bei 135 € statt 75 €. Die Einzelbewertung lohnt sich, sobald Sie an weniger als 15 Tagen im Monat ins Büro fahren. Der Arbeitgeber muss mitmachen und die Fahrtage dokumentieren, dafür genügt eine monatliche Erklärung.
Ein Fahrrad oder E-Bike, das der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt stellt, ist seit 2019 komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Läuft es über eine Gehaltsumwandlung, wird nur 0,25 % des Listenpreises angesetzt, bei 3.000 € also 7,50 € im Monat. Das Deutschlandticket darf der Arbeitgeber steuerfrei bezahlen oder bezuschussen, es mindert dann aber die Entfernungspauschale. Sachgutscheine bis 50 € im Monat bleiben frei, wenn sie nur bei bestimmten Händlern einlösbar sind und zusätzlich zum Lohn gezahlt werden. Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Gutschein steuerpflichtig.
Der Arbeitsweg wird beim geldwerten Vorteil versteuert, darf aber gleichzeitig als Entfernungspauschale abgesetzt werden: 0,38 € je Kilometer für jeden Arbeitstag. Für den Außendienstler aus Beispiel 1 sind das bei 220 Tagen 836 € Werbungskosten, die allerdings erst über dem Pauschbetrag von 1.230 € wirken. Der Pendlerpauschale-Rechner zeigt, ob sich das lohnt. Zahlen Sie dem Arbeitgeber mehr zu, als der Vorteil beträgt, verfällt der Rest: Ein negativer geldwerter Vorteil ist nicht möglich.
Quellen: § 3 Nr. 15 und 46, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Abs. 2 und 3 EStG; Lohnsteuertarif 2026. Stand: Oktober 2026.