Nettoeinkommen als Werkstudent berechnen – mit Werkstudentenprivileg.
Besondere SV-Regeln für Studierende
Werkstudentenprivileg gilt bis 20 Std./Woche
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Der Werkstudenten-Rechner 2026 berechnet Ihr Nettoeinkommen als Werkstudent unter Berücksichtigung des sogenannten Werkstudentenprivilegs. Dieses Privileg besagt: Studierende, die während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit. Es fällt lediglich der Rentenversicherungsbeitrag an (9,3 % Arbeitnehmeranteil).
| Beschäftigungsform | Stunden/Woche | KV | PV | RV | AV |
|---|---|---|---|---|---|
| Minijob | beliebig (bis 538 €) | – | – | opt. | – |
| Werkstudent (Privileg) | bis 20 Std. | – | – | 9,3 % | – |
| Werkstudent (kein Privileg) | über 20 Std. | 7,3 % | 1,7 % | 9,3 % | 1,3 % |
Steuern zahlen Sie als Werkstudent wie alle anderen Arbeitnehmer – Lohnsteuer wird einbehalten, sobald das Einkommen über dem Grundfreibetrag (2026: 12.096 € pro Jahr) liegt. Viele Werkstudenten bleiben jedoch unter dieser Grenze, da sie meist weniger als die Hälfte des Jahres arbeiten. Mit einem Lohnsteuerjahresausgleich oder einer Einkommensteuererklärung können zu viel gezahlte Steuern zurückgeholt werden.
Ja – bis zu dem eigenen Einkommensfreibetrag von 555 €/Monat kann neben BAföG als Werkstudent verdient werden, ohne den BAföG-Anspruch zu gefährden. Was darüber hinaus geht, wird auf das BAföG angerechnet. Berechnen Sie Ihren Anspruch im BAföG Rechner 2026.
Wer als Werkstudent mehr Stunden arbeiten oder eine andere Beschäftigungsform wählen möchte, kann mit dem Teilzeit-Rechner vergleichen, welche Stundenzahl das optimale Verhältnis von Verdienst und Sozialabgaben bietet.
Nach dem Studium empfiehlt sich ein Blick auf den Brutto-Netto-Rechner 2026, um das erste Vollzeit-Nettogehalt zu berechnen.