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Werkstudenten-Rechner 2026

Nettoeinkommen als Werkstudent berechnen – mit Werkstudentenprivileg.

Werkstudenten-Rechner 2026

Besondere SV-Regeln für Studierende

Std.

Werkstudentenprivileg gilt bis 20 Std./Woche

Ihr Nettoeinkommen

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Was ist das Werkstudentenprivileg?

Der Werkstudenten-Rechner 2026 berechnet Ihr Nettoeinkommen als Werkstudent unter Berücksichtigung des sogenannten Werkstudentenprivilegs. Dieses Privileg besagt: Studierende, die während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit. Es fällt lediglich der Rentenversicherungsbeitrag an (9,3 % Arbeitnehmeranteil).

Sozialversicherung als Werkstudent 2026

BeschäftigungsformStunden/WocheKVPVRVAV
Minijobbeliebig (bis 538 €)opt.
Werkstudent (Privileg)bis 20 Std.9,3 %
Werkstudent (kein Privileg)über 20 Std.7,3 %1,7 %9,3 %1,3 %

Steuern als Werkstudent

Steuern zahlen Sie als Werkstudent wie alle anderen Arbeitnehmer – Lohnsteuer wird einbehalten, sobald das Einkommen über dem Grundfreibetrag (2026: 12.096 € pro Jahr) liegt. Viele Werkstudenten bleiben jedoch unter dieser Grenze, da sie meist weniger als die Hälfte des Jahres arbeiten. Mit einem Lohnsteuerjahresausgleich oder einer Einkommensteuererklärung können zu viel gezahlte Steuern zurückgeholt werden.

Werkstudent und BAföG: Kombinieren erlaubt?

Ja – bis zu dem eigenen Einkommensfreibetrag von 555 €/Monat kann neben BAföG als Werkstudent verdient werden, ohne den BAföG-Anspruch zu gefährden. Was darüber hinaus geht, wird auf das BAföG angerechnet. Berechnen Sie Ihren Anspruch im BAföG Rechner 2026.

Wer als Werkstudent mehr Stunden arbeiten oder eine andere Beschäftigungsform wählen möchte, kann mit dem Teilzeit-Rechner vergleichen, welche Stundenzahl das optimale Verhältnis von Verdienst und Sozialabgaben bietet.

Nach dem Studium empfiehlt sich ein Blick auf den Brutto-Netto-Rechner 2026, um das erste Vollzeit-Nettogehalt zu berechnen.

20-Stunden-Grenze beachten: Die Grenze gilt als Durchschnitt über das Semester. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darf auch mehr als 20 Stunden gearbeitet werden, ohne das Privileg zu verlieren – solange der Jahres­durchschnitt stimmt.

Häufig gestellte Fragen zum Werkstudentenprivileg

Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?
Während des Semesters bis zu 20 Stunden pro Woche (im Durchschnitt), um das Werkstudentenprivileg zu nutzen. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) ist auch mehr erlaubt.
Was passiert, wenn ein Werkstudent mehr als 20 Std. arbeitet?
Überschreitet die Arbeitszeit dauerhaft 20 Stunden/Woche im Semester, entfällt das Werkstudentenprivileg. Es fallen dann volle Sozialversicherungsbeiträge an (KV: 7,3 %, PV: 1,7 %, RV: 9,3 %, AV: 1,3 %).
Muss ein Werkstudent Steuern zahlen?
Ja, sobald das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag (2026: 12.096 €) übersteigt. Viele Werkstudenten erhalten zu viel gezahlte Lohnsteuer via Einkommensteuererklärung zurück.
Ist ein Werkstudent krankenversichert?
Werkstudenten bis 25 Jahre können über die Eltern familienversichert bleiben (gesetzlich, beitragsfrei). Wer nicht familienversichert ist, muss sich selbst krankenversichern – typischerweise als Student zu einem vergünstigten Beitrag (ca. 105 €/Monat).

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