Berechnen Sie Ihr ALG I nach Bruttogehalt, Steuerklasse und Kindern.
Berechnen Sie Ihren ALG I Anspruch 2026
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Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie erhalten es, wenn Sie mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (Anwartschaftszeit). Die Höhe beträgt 60 % des pauschalen Nettoentgelts (67 % mit Kindern). Das pauschale Nettoentgelt errechnet sich aus Ihrem Bruttogehalt abzüglich einer Sozialversicherungspauschale von 20 % und der pauschalen Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse.
Der Arbeitslosengeld I Rechner 2026 hilft Ihnen, Ihren konkreten ALG-I-Anspruch auf Basis Ihres Bruttogehalts, Ihrer Steuerklasse und Kinderzahl sofort zu ermitteln. Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit – keine Sozialleistung. Sie erhalten es, weil Sie jahrelang in die Arbeitslosenversicherung (AV) eingezahlt haben.
Um ALG I zu erhalten, müssen Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (sogenannte Anwartschaftszeit). Außerdem müssen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden – am besten schon am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, um Sperrzeiten zu vermeiden.
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt in drei Schritten:
| Steuerklasse | Lohnsteuer-Pauschale | Leistungssatz |
|---|---|---|
| I, IV, VI | 14 % | 60 % / 67 % (mit Kindern) |
| II | 14 % | 60 % / 67 % |
| III | 9 % | 60 % / 67 % |
| V | 22 % | 60 % / 67 % |
Die Bezugsdauer richtet sich nach der Dauer der Beitragszahlung in den letzten 5 Jahren und Ihrem Alter bei Arbeitslosigkeit:
| Versicherungsmonate | Bezugsdauer | Mindestalter |
|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate | – |
| 16 Monate | 8 Monate | – |
| 20 Monate | 10 Monate | – |
| 24 Monate | 12 Monate | – |
| 30 Monate | 15 Monate | 50 Jahre |
| 36 Monate | 18 Monate | 55 Jahre |
| 48 Monate | 24 Monate | 58 Jahre |
Läuft Ihr Arbeitslosengeld I aus, ohne dass Sie eine neue Stelle gefunden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld (ehem. Hartz IV) beantragen. Anders als ALG I ist das Bürgergeld eine Sozialleistung, die Ihre gesamte wirtschaftliche Situation (Vermögen, Partnerschaftseinkommen) berücksichtigt.
Arbeitnehmer, die von vorübergehender Kurzarbeit betroffen sind, erhalten hingegen das Kurzarbeitergeld, das separat über den Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt wird – eine Alternative zur Kündigung.
Blicken Sie außerdem langfristig voraus: Zeiten der Arbeitslosigkeit wirken sich auf Ihre Rentenpunkte aus. Mit dem Rentenrechner 2026 können Sie simulieren, wie eine Lücke im Erwerbsleben Ihre spätere Altersrente beeinflusst.