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Arbeitslosengeld I Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr ALG I nach Bruttogehalt, Steuerklasse und Kindern.

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Was ist Arbeitslosengeld I?

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Sie erhalten es, wenn Sie mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (Anwartschaftszeit). Die Höhe beträgt 60 % des pauschalen Nettoentgelts (67 % mit Kindern). Das pauschale Nettoentgelt errechnet sich aus Ihrem Bruttogehalt abzüglich einer Sozialversicherungspauschale von 20 % und der pauschalen Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse.

Was ist Arbeitslosengeld I (ALG I)?

Der Arbeitslosengeld I Rechner 2026 hilft Ihnen, Ihren konkreten ALG-I-Anspruch auf Basis Ihres Bruttogehalts, Ihrer Steuerklasse und Kinderzahl sofort zu ermitteln. Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit – keine Sozialleistung. Sie erhalten es, weil Sie jahrelang in die Arbeitslosenversicherung (AV) eingezahlt haben.

Voraussetzungen für ALG I 2026

Um ALG I zu erhalten, müssen Sie innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (sogenannte Anwartschaftszeit). Außerdem müssen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden – am besten schon am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, um Sperrzeiten zu vermeiden.

So wird ALG I 2026 berechnet

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt in drei Schritten:

  1. Pauschales Nettoentgelt ermitteln: Vom monatlichen Bruttogehalt (Durchschnitt der letzten 12 Monate) werden eine Sozialversicherungspauschale von 20 % und eine Lohnsteuer-Pauschale je nach Steuerklasse abgezogen.
  2. Leistungssatz anwenden: Ohne Kinder erhalten Sie 60 % des pauschalen Nettoentgelts, mit Kindern 67 %.
  3. Höchstbetrag beachten: ALG I ist auf das pauschalierte Netto aus dem Höchstregelentgelt (2026: West 7.550 €/Monat brutto) begrenzt.
SteuerklasseLohnsteuer-PauschaleLeistungssatz
I, IV, VI14 %60 % / 67 % (mit Kindern)
II14 %60 % / 67 %
III9 %60 % / 67 %
V22 %60 % / 67 %

Bezugsdauer: Wie lange erhalte ich ALG I?

Die Bezugsdauer richtet sich nach der Dauer der Beitragszahlung in den letzten 5 Jahren und Ihrem Alter bei Arbeitslosigkeit:

VersicherungsmonateBezugsdauerMindestalter
12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monate15 Monate50 Jahre
36 Monate18 Monate55 Jahre
48 Monate24 Monate58 Jahre
Tipp: Berechnen Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner Ihr genaues Nettogehalt, um zu prüfen, wie stark Ihr Lebensstandard durch das ALG I gedeckt wird.

Was passiert nach dem ALG I?

Läuft Ihr Arbeitslosengeld I aus, ohne dass Sie eine neue Stelle gefunden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld (ehem. Hartz IV) beantragen. Anders als ALG I ist das Bürgergeld eine Sozialleistung, die Ihre gesamte wirtschaftliche Situation (Vermögen, Partnerschaftseinkommen) berücksichtigt.

Arbeitnehmer, die von vorübergehender Kurzarbeit betroffen sind, erhalten hingegen das Kurzarbeitergeld, das separat über den Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt wird – eine Alternative zur Kündigung.

Blicken Sie außerdem langfristig voraus: Zeiten der Arbeitslosigkeit wirken sich auf Ihre Rentenpunkte aus. Mit dem Rentenrechner 2026 können Sie simulieren, wie eine Lücke im Erwerbsleben Ihre spätere Altersrente beeinflusst.

Wichtig: Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend. Jeder Tag Verspätung kann zu einer Sperrzeit führen.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld I

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I 2026?
ALG I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (67 % mit Kindern). Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € (Steuerkl. I) ergibt sich ein pauschales Netto von ca. 2.040 € und damit ein ALG I von rund 1.224 € (60 %).
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld I?
Die Bezugsdauer hängt von Ihren Beitragsmonaten ab. Wer mindestens 24 Monate eingezahlt hat, erhält 12 Monate ALG I. Ältere Arbeitnehmer (ab 50) können bis zu 24 Monate Anspruch haben.
Kann ich in Teilzeit arbeiten und trotzdem ALG I erhalten?
Ja. Sie dürfen bis zu 15 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Das Nebeneinkommen wird auf das ALG I angerechnet, soweit es einen Freibetrag übersteigt. Ab 15 Stunden gilt man nicht mehr als arbeitslos.
Was ist der Unterschied zwischen ALG I und ALG II (Bürgergeld)?
ALG I ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung und richtet sich nach Ihrem früheren Einkommen. Das Bürgergeld (früher ALG II) ist eine steuerfinanzierte Grundsicherung und wird unabhängig von früheren Beiträgen nach dem Bedarf gewährt.

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