Endlich der erste richtige Nebenjob neben dem Studium – und dann kommt die erste Gehaltsabrechnung. Der Betrag auf dem Konto ist plötzlich deutlich kleiner als das, was im Vertrag stand. Was ist passiert? Wer zum ersten Mal als Werkstudent arbeitet, steht oft vor genau dieser Frage. Die gute Nachricht: Das System hinter der Abrechnung ist gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick wirkt.

Was bedeutet Brutto und Netto eigentlich?

Ganz einfach gesagt: Brutto ist das, was dein Arbeitgeber dir verspricht. Netto ist das, was am Ende auf deinem Konto landet. Der Unterschied zwischen beiden Beträgen besteht aus Steuern und Sozialabgaben – also Geld, das direkt vom Gehalt abgezogen wird, bevor du es überhaupt siehst.

Als Werkstudent gelten allerdings besondere Regeln. Du bist nicht wie ein normaler Vollzeitangestellter zu behandeln, und genau das macht deinen Fall steuerlich interessant – meistens sogar zu deinem Vorteil.

Die Werkstudentenprivileg: Was steckt dahinter?

In Deutschland gibt es eine besondere Regelung für Studierende, die neben dem Studium jobben: das sogenannte Werkstudentenprivileg. Es besagt, dass Werkstudenten von den meisten Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Konkret bedeutet das: Du zahlst als Werkstudent keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Lediglich der Beitrag zur Rentenversicherung wird fällig. Das klingt nach einer kleinen Ausnahme, macht in der Praxis aber einen erheblichen Unterschied beim Nettolohn.

Die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg sind:

  • Du bist immatrikuliert und das Studium steht klar im Vordergrund
  • Du arbeitest maximal 20 Stunden pro Woche während des Semesters
  • In den Semesterferien darf die Stundengrenze überschritten werden

Wer diese Bedingungen erfüllt, profitiert von deutlich geringeren Abzügen als ein vergleichbarer Vollzeitangestellter.

Welche Abzüge bleiben dann noch übrig?

Auch wenn das Werkstudentenprivileg viele Abgaben wegfallen lässt, bleibt ein Teil trotzdem bestehen. Im Wesentlichen sind das zwei Posten:

Rentenversicherung: Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 Prozent, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte tragen. Als Werkstudent zahlst du also 9,3 Prozent deines Bruttogehalts in die Rentenversicherung ein – es sei denn, du beantragst eine Befreiung davon, was bei niedrigen Einkommen oft sinnvoll ist.

Lohnsteuer: Ob und wie viel Lohnsteuer du zahlst, hängt von deinem Steuerklasse und deinem Einkommen ab. Wer nur diesen einen Job hat und nicht zu viel verdient, zahlt häufig wenig bis gar keine Lohnsteuer. Liegt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag – der aktuell bei 12.348 Euro liegt – fällt keine Einkommensteuer an.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer spielen für die meisten Werkstudenten keine oder kaum eine Rolle, da die Einkommensgrenzen für den Soli sehr hoch liegen und Kirchensteuer nur für Kirchenmitglieder anfällt.

Ein konkretes Beispiel: Was bleibt bei 1.000 Euro Brutto?

Nehmen wir an, du verdienst als Werkstudent 1.000 Euro brutto im Monat, bist in Steuerklasse 1 und hast keinen anderen Job. Was landet dann auf deinem Konto?

Bei einem solchen Gehalt liegt das Jahreseinkommen bei 12.000 Euro – also knapp unter dem Grundfreibetrag. Das bedeutet: Lohnsteuer fällt so gut wie nicht an. Der einzige nennenswerte Abzug ist der Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 Prozent, also 93 Euro.

Dein Nettolohn wäre damit ungefähr 907 Euro – also rund 90 Prozent des Bruttogehalts. Ein Vollzeitangestellter mit demselben Bruttolohn würde deutlich weniger auf dem Konto haben, weil bei ihm alle Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

Das zeigt eindrucksvoll, wie attraktiv das Werkstudentenprivileg wirklich ist.

Was ändert sich bei höherem Verdienst?

Wer als Werkstudent mehr verdient – etwa 1.500 oder 2.000 Euro monatlich – beginnt, die Lohnsteuer stärker zu spüren. Ab einem gewissen Jahreseinkommen greift der progressive Steuertarif, und der Abstand zwischen Brutto und Netto wird größer.

Gleichzeitig ändert sich nichts am Werkstudentenprivileg selbst, solange die Bedingungen weiterhin erfüllt sind. Die Sozialabgaben außer der Rentenversicherung bleiben also weiterhin aus.

Ein weiterer Punkt, den viele übersehen: Wer neben dem Werkstudentenjob noch andere Einkünfte hat – zum Beispiel aus einem Minijob oder aus Kapitalerträgen – der sollte genau rechnen. Die verschiedenen Einkommensquellen werden am Ende des Jahres in der Steuererklärung zusammengerechnet.

Brutto Netto Rechner für Werkstudenten: So nutzt du ihn richtig

Ein Online-Rechner nimmt dir die Arbeit ab, all diese Faktoren selbst durchzurechnen. Gib einfach dein Bruttogehalt ein, wähle die Steuerklasse aus und stelle ein, ob du als Werkstudent tätig bist. Das Ergebnis zeigt dir sekundengenau, was am Ende übrig bleibt.

Wenn du den Rechner nutzt, achte auf folgende Einstellungen:

  • Steuerklasse: Für die meisten Werkstudenten ist Steuerklasse 1 die richtige Wahl
  • Rentenversicherung: Wähle aus, ob du befreit bist oder nicht
  • Kirchensteuer: Nur relevant, wenn du Kirchenmitglied bist
  • Bundesland: Die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland leicht

Mit diesen Angaben liefert dir der Rechner ein sehr genaues Ergebnis – ohne dass du Steuerrecht studieren musst.

Werkstudent vs. Minijob: Was ist besser?

Viele Studierende fragen sich, ob ein Werkstudentenjob oder ein Minijob die bessere Wahl ist. Die Antwort hängt davon ab, was dir wichtiger ist.

Ein Minijob ist bis zu 556 Euro im Monat komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Der bürokratische Aufwand ist minimal, und du musst dich um fast nichts kümmern. Der Nachteil: Du bist auf diesen Betrag gedeckelt.

Als Werkstudent dagegen kannst du deutlich mehr verdienen. Zwar fallen dann Rentenversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Lohnsteuer an, aber unterm Strich bleibt immer noch ein sehr gutes Netto-Brutto-Verhältnis. Außerdem sammelst du echte Berufserfahrung, die im späteren Lebenslauf deutlich mehr zählt als ein Nebenjob an der Supermarktkasse.

Für Studierende, die ernsthaft Karriere machen wollen, ist der Werkstudentenjob deshalb in den meisten Fällen die bessere Entscheidung.

Steuererklärung als Werkstudent: Lohnt sie sich?

Ja – in den meisten Fällen definitiv. Wer als Werkstudent arbeitet, hat oft Anspruch auf eine Steuererstattung, weil im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde. Das passiert zum Beispiel, wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast oder wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag geblieben ist.

Zusätzlich kannst du als Student viele Ausgaben steuerlich geltend machen: Semesterbeiträge, Fachliteratur, Laptop, Fahrtkosten zur Uni und vieles mehr. Im Schnitt bekommen Studierende, die eine Steuererklärung einreichen, einige hundert Euro zurück. Der Aufwand lohnt sich also.

Fazit

Als Werkstudent profitierst du von einem der besten Deals im deutschen Steuerrecht. Dank des Werkstudentenprivilegs fallen die meisten Sozialabgaben weg, und du behältst einen deutlich größeren Anteil deines Bruttogehalts als ein normaler Angestellter. Wer zusätzlich eine Steuererklärung einreicht, holt sich oft noch einmal Geld zurück.

Um genau zu wissen, was von deinem Gehalt übrig bleibt, hilft ein Brutto-Netto-Rechner – am besten einer, der speziell auf Werkstudenten ausgerichtet ist und alle relevanten Parameter berücksichtigt. So weißt du vor dem ersten Arbeitstag bereits, womit du rechnen kannst.

Categorized in: